In very bad times, interpreted as an output gap between -4 % and -3 %, all Member States with the debt-to-GDP ratio below 60 % would be temporarily allowed zero adjustment, meaning that no fiscal effort would be required, whereas Member States with debt-ratios exceeding 60 % would need to provide the annual adjustment of 0.25 % of GDP.
In sehr schlechten Zeiten, die der Matrix zufolge bei einer Produktionslücke zwischen -4 % und -3 % vorliegen, dürfen Mitgliedstaaten mit einer Schuldenquote von weniger als 60 % vorübergehend eine Haushaltsanpassung von 0 % aufweisen, d. h. dass keine haushaltspolitischen Anstrengungen erforderlich sind, während die Mitgliedstaaten mit einer Schuldenquote von mehr als 60 % jährliche Anpassungen von 0,25 % des BIP erreichen müssen.