The directive also states that the information must cover ‘decisions likely to lead to substantial changes in work organisation or in contractual relations’ (such as the introduction of automatic employee data processing systems, video surveillance systems or medical, genetic or personality tests to be used at the time of recruitment or during the period of employment).
In der Richtlinie wird weiter ausgeführt, dass die Unterrichtung „Entscheidungen, die wesentliche Veränderungen der Arbeitsorganisation oder der Arbeitsverträge mit sich bringen können“, umfassen muss (zum Beispiel die Einführung von EDV-gestützten Systemen zur Verarbeitung der Arbeitnehmerdaten, von Videoüberwachungssystemen sowie von medizinischen, genetischen und Persönlichkeitstests, die bei der Einstellung oder während des Beschäftigungsverhältnisses eingesetzt werden können).