4. The Council considers that the compliance system should: incorp
orate the necessary elements to ensure that the commitments are complied with; include a body which is able to determine non-compliance, suggest measures to enh
ance compliance and apply strict consequences for non-compliance, in particular with the targets set out in Article 3.1 of the Kyoto Protocol, with a clear economic impact on Parties so as to both discourage non-compliance
and compensate for damage to the en ...[+++]vironment.4. Der Rat vertritt die Auffassung, daß das Überwachungssystem die Komponenten einschließen sollte, die erforderlich sind, um die Erfüllung der Verpflichtungen zu gewährleisten; zu dem System sollte auch ein Organ
gehören, das in der Lage ist, eine Nichteinhaltung festzustellen, Mittel und Wege zur Erreichung einer stärkeren Einhaltung der Verpflichtungen vorzuschlagen und bei Nichteinhaltung, insbesondere der in Artikel 3 Absatz 1 des Kyoto-Protokolls niedergelegten Ziele, strenge Maßnahmen anzuwenden, die deutliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Parteien haben, damit sowohl einer Nichteinhaltung der Ziele entgegengewirkt als auc
...[+++]h ein Ausgleich für Umweltschäden ermöglicht wird.