2. For the purposes of Article ▐ 19, the Board of Supervisors shall convoke an independent panel to facilitate the consistent, fair and impartial settlement of the disagreement, consisting of the Chairperson, two appropriately qualified independent experts and at least two of its members, who are not representatives of the competent authorities which are party to the disagreement and who have neither any interest in the conflict nor direct links to the competent authorities concerned.
„2. Der Rat der Aufseher beruft für die Zwecke ▐ des Artikels 19 ein unabhängiges Gremium ein, um eine einheitliche, gerechte und unparteiische Beilegung der Meinungsverschiedenheit zu erleichtern; dieses Gremium besteht ▐ aus dem Vorsitzenden, zwei entsprechend qualifizierten unabhängigen Sachverständigen und mindestens zwei Mitgliedern des Rats der Aufseher, bei ▐ denen es sich nicht um Vertreter der zuständigen Behörden handelt, zwischen denen die Meinungsverschiedenheit besteht, deren Interessen durch den Konflikt nicht berührt werden und die keine direkten Verbindungen zu den betreffenden zuständigen Behörden haben.