If during the transitional period, as laid down in the Agreement, recoupments of the non-mutualised part ar
e not sufficient to permit the funding of the establishment by the Member State concerned of its
national financial arrangement in accordance with Directive 2014/59/EU, recoupments shall also include the totality or a part of the part of the compartment corresponding to that Member State subject to mutualisation in accordance with the Agreement or otherwise, after the transitional period, the totality or a part of the contributio
...[+++]ns transferred by the Member State concerned during the close cooperation, in an amount sufficient to permit the funding of that national financial arrangement.Falls während des im Übereinkommen festgelegten Übergangszeitraums die Rückerstattung des Teils, der nicht Gegenstand der gemeinsamen Nutzung ist, nicht ausreicht, um die Finanzierung des eigenen nationalen Finanzierungsmechanismus d
urch den Mitgliedstaat gemäß der Richtlinie 2014/59/EU zu ermöglichen, ist bzw. sind in die Rückerstattung auch die Gesamtheit oder ein Teil der diesem Mitgliedstaat entsprechenden Kammer, die bzw. der Gegenstand der gemeinsamen Nutzung gemäß dem Übereinkommen ist, oder anderenfalls — nach dem Übergangszeitraum — die Beiträge, die von dem Mitgliedstaat im Laufe der engen Zusammenarbeit übertragen wurden, insg
...[+++]esamt oder zum Teil in Höhe eines Betrags einzubeziehen, der ausreicht, um die Finanzierung dieses nationalen Finanzierungsmechanismus zu ermöglichen.