Skeletal muscles (2) of mammalian and bird species recognised as fit for human consumption with naturally included or adherent tissue, where the total fat and connective tissue content does not exceed the values indicated below and where the meat constitutes an ingredient of another food.
Skelettmuskeln (2) von Tieren der Spezies „Säugetiere“ und „Vögel“, die als für den menschlichen Verzehr geeignet gelten, mitsamt dem natürlicherweise darin eingebetteten oder damit verbundenen Gewebe, deren Gesamtanteil an Fett und Bindegewebe die nachstehend aufgeführten Werte nicht übersteigt, und soweit das Fleisch Zutat eines anderen Lebensmittels ist.