The programme for 2007-2013 is based on an annual work plan prepared by the Commission and ratified by the Member States through the Consumer Financial Programme Committee (CFPC) in accordance with Article 10 of the Decision.
Die Durchführung des Aktionsprogramms 2007-2013 erfolgt auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme, die von der Kommission erstellt werden und der Billigung durch die Mitgliedstaaten in dem gemäß Artikel 10 des Beschlusses eingesetzten Ausschuss für die Finanzierung des Verbraucherschutzprogramms bedürfen.