The cross-acceptance of rolling stock is, in fact, subject to very different national requirements, and international operators must repeatedly undergo approval procedures in each Member State in which they intend to operate, often requiring supporting evidence that is not mutually recognised by Member States. Cross-acceptance exists for wagons and passenger carriages, but not for locomotives.
Die länderübergreifende Anerkennung der Zulassung unterliegt sehr unterschiedlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten; internationale Verkehrsunternehmen müssen Zulassungsverfahren in jedem einzelnen Mitgliedstaat durchlaufen, in dem sie tätig werden wollen, und dabei häufig Unterlagen vorlegen, die von den Mitgliedstaaten untereinander nicht anerkannt werden. Eine länderübergreifende Anerkennung von Güter- und Personenwagen existiert, nicht aber von Triebfahrzeugen.