This directive set 10 June 1998 as the deadline for drawing up lists of sites to be protected under Natura 2000. It also increased the checks to ensure that, where sites are likely to be affected by a project receiving Community finance, the Member States concerned take all necessary steps from the point of view of the environment.
Nach dieser Richtlinie endete die Frist für die Aufstellung der Listen der im Rahmen von Natura 2000 zu schützenden Gebiete am 10. Juni 1998. Diese Richtlinie sieht außerdem verstärkte Kontrollen vor, um sicherzustellen, dass ein Mitgliedstaat in dem Fall, dass ein Gebiet durch ein aus Gemeinschaftsmitteln finanziertes Projekt beeinträchtigt werden könnte, alle ökologisch erforderlichen Maßnahmen trifft.