4. If the rights of correction and erasure are exercised in a Member State other than that, or those, which transmitted the data, the authorities of that Member State shall contact the authorities of the transmitting Member State or States, so that the transmitting Member State or States may check the accuracy of the data and the lawfulness of their transmission and recording in the Central System.
4. Bei Geltendmachung der Ansprüche auf Berichtigung und Löschung in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten, der/die die Daten übermittelt hat/haben║, setzen sich die Behörden dieses Mitgliedstaats mit den Behörden des übermittelnden Mitgliedstaats oder der übermittelnden Mitgliedstaaten in Verbindung, damit diese die Richtigkeit der Daten sowie die Rechtmäßigkeit ihrer Übermittlung und ihrer Speicherung im Zentralsystem überprüfen können.