Where the parties to a contract amend or terminate the contract after the applicant has lodged an aid application, the applicant may maintain such aid application only on condition that, with a view to allowing the requisite inspections to be carried out, he informs the competent authority of such amendment or termination, no later than the closing date set in the Member State concerned for amendment of the application.
Ändern die Vertragsparteien den Vertrag oder lösen sie ihn auf, nachdem der Antragsteller einen Beihilfeantrag gestellt hat, so darf der Antragsteller seinen Beihilfeantrag nur aufrechterhalten, wenn er spätestens zum letzten für die Änderung des Beihilfeantrags in dem betreffenden Mitgliedstaat zulässigen Zeitpunkt die für ihn zuständige Behörde über die Änderung bzw. Auflösung unterrichtet, damit alle erforderlichen Kontrollen vorgenommen werden können.