Restricting access to regulated markets to eligible counterparties would exclude some current members of regulated markets (individual traders - 'locals' - credit institutions or entities licensed by a non-EU regulatory authority, certain commodity trader members) therefore the amendment proposes to permit open access, apart from those who lack the adequate expertise.
Die Beschränkung des Zugangs zu geregelten Märkten auf in Frage kommende Gegenparteien schließt bestimmte Mitglieder aus, die derzeit an den geregelten Märkten zugelassen sind (individuelle Händler („locals“), Kreditinstitute oder von Aufsichtsbehörden außerhalb der Europäischen Union zugelassene Unternehmen, bestimmte Mitglieder, die Warenhändler sind). Daher wird in diesem Änderungsantrag vorgeschlagen, den freien Zugang zu gewähren, jedoch nur, wenn die entsprechende Sachkenntnis vorhanden ist.