The obligation established in the first subparagraph includes ensuring that the competent regulatory authority and the licence holders, within their fields of responsibility, develop, publish and implement a transparency strategy covering, inter alia, information on normal operating conditions of nuclear installations, consultation activities with the workers, where appropriate, and the general public, and immediate communication in case of incidents and accidents.
Zu der in Unterabsatz 1 aufgestellten Verpflichtung gehört auc
h, sicherzustellen, dass die zuständige Regulierungsbehörde und die Genehmigungsinhaber in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen eine Transparenzstrategie aufstellen, veröffentlichen und umsetzen, die unter anderem die Unterrichtung über die normalen Betriebsbedingungen von kerntechnischen Anlagen, gegebenenfalls Konsultationen der Arbeitskräfte und der Bevölkerung und die unverzügliche Unterrichtung im Fall von Störfällen und Unfällen umfasst. Dies schließt auch wesentliche Informationen über Schritte wie Standortwahl, Bau, Ausbau, Inbetriebnahme, Betrieb, Betrieb über die
...[+++] Auslegungslebensdauer hinaus, endgültige Abschaltung und Stilllegung ein.