The Commission has based its assessment on its Communication on State aid elements in sales of land and buildings by public authorities, which states that a sale of land and buildings following a sufficiently well-publicised, open and unconditional bidding procedure, comparable to an auction, accepting the best or only bid is by definition at market value and consequently does not contain State aid.
Gemäß der Bekanntmachung der Kommission über Elemente staatlicher Beihilfen beim Verkauf von Land und Grundstücken durch öffentliche Einrichtungen, ist ein Verkauf von Grundstücken und Gebäuden im Rahmen eines gebührend veröffentlichten, offenen und freien Ausschreibungsverfahrens einer Auktion gleichzustellen, bei der dem besten oder dem einzigen Angebot der Zuschlag erteilt wird; er entspricht somit dem Marktwert und enthält keine staatlichen Beihilfen.