15. Deplores the unsuitable and intrusive nature of the medical techniques used for age assessment in some Member States, which may cause trauma, and the controversial nature and large margins of error of some of the methods based on bone maturity or dental mineralisation; calls on the Commission to include, in the strategic guidelines, common standards based on best practices, concerning the age assessment method, which should consist of a multidimensional and multidiscipli
nary assessment, be conducted in a scientific, safe, child-sensitive, gender-sensitive and fair manner, with particular attention to girls, and be performed by indep
...[+++]endent, qualified practitioners and experts; recalls that age assessment must be conducted with due respect for the child’s rights and physical integrity, and for human dignity, and that minors should always be given the benefit of the doubt; recalls also that medical examinations should only be conducted when other age assessment methods have been exhausted and that it should be possible to appeal against the results of this assessment; welcomes the work of EASO on this subject, which should be taken as a basis for dealing with all minors; 15. bedauert, dass die in einigen Mitgliedstaaten zur Altersfeststellung eingesetzten medizinischen Testverfahren unangemessen und intrusiv sind und Traumata auslösen können, und dass die Verfahren der Altersfeststellung anhand von Messungen der Knochendichte oder der Zahnmineralisierung umstritten und sehr ungenau sind; fordert die Kommission auf, in die strategischen Leitlinien - auf bewährten Verfahren fußende - gemeinsame Normen für die Methode der Altersfeststellung aufzunehmen, wobei diese auf einem mehrschichtigen und interdisziplinären Ansatz beruhen soll; die Altersfeststellung soll auf wissenschaftliche, sichere, kindgere
chte, geschlechterdifferenzierte und fai ...[+++]re Weise durchgeführt werden, mit besonderer Berücksichtigung von Mädchen, und sie sollte von unabhängigen, qualifizierten Fachkräften und Sachverständigen durchgeführt werden; erinnert daran, dass die Altersfeststellung unter gebührender Wahrung der Rechte des Kindes und unter Gewährleistung seiner körperlichen Unversehrtheit durchzuführen ist, dass die Menschenwürde stets gebührend zu beachten ist und dass bei Zweifeln bezüglich des Alters bei Minderjährigen der Grundsatz „in dubio pro reo“ zu gelten hat; erinnert auch daran, dass medizinische Untersuchungen nur durchgeführt werden sollten, wenn alle anderen Methoden der Altersfeststellung bereits ausgeschöpft sind, und dass es ermöglicht werden muss, die Ergebnisse einer Bewertung anzufechten; begrüßt die Arbeit der EASO zu diesem Thema, die bei allen den Umgang mit Minderjährigen betreffenden Maßnahmen herangezogen werden sollte;