Another consequence was that the Non-Contracting Parties became Contracting Parties, for the legal interpretation of the relevant ICCAT resolutions (including by the then-European Community) was that as non-compliant flag States became members, the import bans were lifted - without any demonstration whatsoever that the new Contracting Parties had done anything to clean up their act and in the absence of an efficient MCSE system.
Eine weitere Folge bestand darin, dass die Nichtvertragsparteien der ICCAT beitraten, da die einschlägigen Entschließungen der ICCAT, u. a. durch die damalige Europäische Gemeinschaft, rechtlich dahingehend ausgelegt wurden, dass die Einfuhrverbote aufgehoben wurden, wenn Flaggenstaaten, die gegen die Bestimmungen verstießen, Vertragsparteien wurden, ohne dass hierfür ein Nachweis erforderlich war, dass die neuen Vertragsparteien in irgendeiner Weise Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen hätten und ohne dass ein wirksames System zur Kontrolle, Überwachung und Durchsetzung (MCSE) vorhanden war.