6. The Centre shall, as appropriate, support and coordinate training programmes in order to assist Member States and the Commission to have sufficient numbers of trained specialists, in particular in epidemiological surveillance and field investigations, and to have a capability to define health measures to control disease outbreaks.
(6) Das Zentrum unterstützt und koordiniert erforderlichenfalls die Ausbildungsprogramme, um den Mitgliedstaaten und der Kommission dahingehend Hilfe zu leisten, dass ihnen genügend ausgebildete Fachleute zur Verfügung stehen, insbesondere für die epidemiologische Überwachung und Untersuchungen vor Ort, und dass sie im Fall des Ausbruchs einer Krankheit Maßnahmen zu deren Eindämmung treffen können.