23. Recommends that Member States designate a national authority to be responsible for data collection, compilation, processing, quality control, pooling, and transmission with a view to integration into a common fisheries information access platform; believes that one possibility might be to set up a specific body for the above purpose at Member State level, funded and coordinated by the Commission;
23. empfiehlt, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die nationale Stelle festzulegen, die für die Erfassung, Zusammenstellung, Verarbeitung, Qualitätskontrolle, Verknüpfung und Ermittlung der Daten zuständig ist, welche in eine gemeinsame Plattform für den Zugang zu Informationen über Fangtätigkeiten aufgenommen werden sollen; weist darauf hin, dass die Schaffung einer speziell für diesen Zweck bestimmten Stelle auf der Ebene der Mitgliedstaaten, die gemeinschaftlich finanziert und durch die Kommission koordiniert wird, in Betracht zu ziehen wäre;