If a Member State relies on that test during the administrative procedure, it must, where there is doubt, establish unequivocally and on the basis of objective and verifiable evidence that the measure does indeed pass that test (25). With a view to establishing whether an advantage was granted that could be classified as state aid within the meaning of Article 107(1) of the Treaty, Poland must therefore provide evidence demonstrating that the
public authorities acted in the same way as a hypothetical private creditor, who would not tolerate non-payment and would take effective ac
tion to enforce the ...[+++]debt even if this resulted in insolvency proceedings.Bei öffentlichen Unternehmen erfolgt diese Beurteilung grundsätzlich unter Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers (in diesem Fall unter Anwendung des Kriteriums des privaten Gläubigers) (24) Daher muss ein Mitgliedstaat, wenn er sich im Verwaltungsverfahren auf dieses Kriterium beruft, im Zweifelsfall eindeutig und anhand objektiver und nachprüfbarer Nachweise belegen, dass die Maß
nahme das Kriterium auch tatsächlich erfüllt (25) Damit festgestellt werden kann, ob ein Vorteil gewährt wurde, der als staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV eingestuft werden kann, muss Polen daher den Nachweis erbringen, dass
...[+++] die öffentlichen Behörden in gleicher Weise wie ein hypothetischer privater Gläubiger gehandelt haben, der eine Nichtzahlung nicht geduldet und wirksame Schritte zur Eintreibung der Forderungen unternommen hätte, selbst wenn dies zu einem Insolvenzverfahren geführt hätte.