E. whereas the "Declaration on the TRIPS Agreement and Public Health", paragraph 4, recognising the gravity of the public health problems facing many developing and least-developed countries, affirms that "the TRIPS Agreement does not and should not prevent Members from taking measures to protect public health", that it "can and should be interpreted and implemented in a manner supportive of WTO members" rights to protect human health and, in particular, to promote access to medicines for all" and reaffirms "the right of WTO members to use to the full the provisions in the TRIPS Agreement which provide flexibility for this purpose",
E. in der Erwägung, dass in Ziffer 4 der Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit unter Hinweis auf die schwerwiegenden Probleme im Bereich der öffentlichen Gesundheit, mit denen viele Entwicklungsländer und am wenigsten entwickelte
Länder konfrontiert sind, bekräftigt wird, dass das TRIPS-Übereinkommen Mitglieder nicht daran hindert und nicht hindern sollte, Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen, und dass es so interpretiert und angewandt werden kann und sollte, dass es dem Recht der WTO-Mitglieder, die öffentliche Gesundheit zu schützen, dienlich ist, insbesondere dem Recht, den Zug
...[+++]ang zu Medikamenten für alle zu sichern, und darin außerdem das Recht der WTO-Mitglieder, die Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens, die für diesen Fall Flexibilität erlauben, voll auszuschöpfen, bestätigt wird,