(h) records of all persons visiting holdings or clearly delineated areas within a non-commercial holding where captive birds are included, e.g. zoos or wildlife parks, are kept by the owner in order to facilitate disease surveillance and control and must be made available upon request by the competent authority.
(h) zur Erleichterung der Seuchenüberwachung und -bekämpfung werden Betriebseigner verpflichtet, über Besucher von Betrieben oder klar abgegrenzten Bereichen innerhalb eines nicht gewerblichen Betriebs mit in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, wie etwa einem Zoo oder einem Wildpark, Buch zu führen und diese Aufzeichnungen der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen