For those reasons, an exception should therefore be made for service concessions, awarded by the media service providers themselves, for the purchase, development, production or co-production of off-the-shelf programmes and other preparatory services, such as those relating to scripts or artistic performances necessary for the production of the programme.
Aus diesen Gründen sollte eine Ausnahme für die von den Mediendienstleistern selbst vergebenen Dienstleistungskonzessionen vorgesehen werden, die den Ankauf, die Entwicklung, die Produktion oder die Koproduktion gebrauchsfertiger Sendungen sowie andere Vorbereitungsdienste, wie Dienste im Zusammenhang mit den für die Produktion von Sendungen erforderlichen Drehbüchern oder künstlerischen Leistungen, zum Gegenstand haben.