„(1) Der endgültige Antidumpingzoll in Höhe von 66,1 %, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1470/2001 auf die Einfuhren von elektronischen, mit Wechselstrom
betriebenen Kompakt-Leuchtstofflampen (einschließlich elektronischer, sowohl mit Wechselstrom als auch mit Gleichstrom betriebener Kompakt-Leuchtstofflampen) mit einer oder mehreren Glasröhren, bei denen alle Leuchtelemente und elektronischen Bauteile am Lampensockel befestigt bzw. darin integriert sind, des KN-Codes ex 8539 31 90 (TARIC-Code 85393190*91 bis 10. September 2004 und TARIC-Code 85393190*95 seit dem 11. September 2004) mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt wurde
...[+++], wird auf die Einfuhren von aus Vietnam, Pakistan und/oder den Philippinen versandten elektronischen, mit Wechselstrom betriebenen Kompakt-Leuchtstofflampen (einschließlich elektronischer, sowohl mit Wechselstrom als auch mit Gleichstrom betriebener Kompakt-Leuchtstofflampen) mit einer oder mehreren Glasröhren, bei denen alle Leuchtelemente und elektronischen Bauteile am Lampensockel befestigt bzw. darin integriert sind, ob als Ursprungszeugnis Vietnams, Pakistans oder der Philippinen angemeldet oder nicht (TARIC-Code 85393190*92), ausgeweitet.“