6. Notes that the ECJ, unlike most of the institutions, does not attach to its annual activity report a declaration of assurance signed by its authorising officer by delegation; notes that the Registrar nonetheless drew up and signed a memorandum dated 21 June 2005 assuring the ECJ's President of the regularity of its 2004 accounts; asks the ECJ to draw up such a declaration in future years and hopes that this matter will be regulated in the current review of the Financial Regulation;
6. weist darauf hin, dass der EuGH im Gegensatz zu den meisten anderen Organen seinem jährlichen Tätigkeitsbericht keine von seinem bevollmächtigten Anweisungsbefugten unterzeichnete Zuverlässigkeitserklärung beifügt; stellt fest, dass der Kanzler jedoch ein auf den 21. Juni 2005 datiertes Memorandum verfasst und unterzeichnet hat, in dem dem Präsidenten des EuGH die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsführung für 2004 bestätigt wird; fordert den EuGH auf, in künftigen Jahren eine derartige Erklärung zu verfassen, und hofft, dass diese Frage im Zuge der laufenden Überarbeitung der Haushaltsordnung geklärt wird;