'Two separate means of communication .shall be provided, one of which shall be an engine room telegraph, except that in vessels of less than 45 metres in length, where the propulsion machinery is directly controlled from the wheelhouse, the administration may accept means of communication other than an engine room telegraph.`
"Zwischen .müssen zwei voneinander unabhängige Verständigungseinrichtungen bestehen, von denen eine ein Maschinentelegraph sein muß; bei Fahrzeugen von weniger als 45 Meter Länge, bei denen die Antriebsmaschine unmittelbar vom Ruderhaus aus gefahren wird, kann die Verwaltung jedoch andere Verständigungseinrichtungen als Maschinentelegraphen zulassen".