(94) In order to ensure that resolution authorities, when transferring assets and liabilities to a private sector purchaser or bridge institution, have an adequate period to identify contracts that need to be transferred, it might be appropriate to impose proportionate restrictions on counterparties' rights to close out, accelerate or otherwise terminate financial contracts before the transfer is made.
(94) Um sicherzustellen, dass den Abwicklungsbehörden bei der Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf einen privaten Käufer oder ein Brückeninstitut ein ausreichend langer Zeitraum zur Verfügung steht , um zu übertragende Kontrakte zu ermitteln, könnte es angebracht sein , die Rechte der Gegenparteien auf Glattstellung, Beschleunigung oder sonstige Kündigung von Finanzkontrakten angemessen einzuschränken, bis die Übertragung erfolgt ist.