2. Data which have been transmitted to Europol but have not yet been input in one of Europol’s data files shall remain under the data-protection responsibility of the party transmitting the data. Europol shall, however, be responsible for ensuring the security of the data in accordance with Article 35(2) in that until such data have been input in a data file, they may be accessed only by authorised Europol staff for the purpose of determining whether they can be processed at Europol, or by authorised officials of the party which supplied the data.
(2) Die datenschutzrechtliche Verantwortung für Daten, die Europol übermittelt, aber noch nicht in eine Europol-Datei aufgenommen wurden, verbleibt bei der Stelle, die die Daten übermittelt hat. Europol ist jedoch verantwortlich für die Gewährleistung der Sicherheit der Daten gemäß Artikel 35 Absatz 2 und insofern dafür, dass auf diese Daten, solange sie nicht in eine Datei aufgenommen worden sind, nur ermächtigtes Personal von Europol zugreifen kann, um festzustellen, ob sie von Europol verarbeitet werden können, oder ermächtigte Bedienstete der Stelle, von der die Daten stammen.