5. Without prejudice to Articles 20 to 24 of Regulation (EEC) No 2220/85, where the security has been lodged by the collector, it shall be released once the raw material in question has been delivered to the first processor, provided that the collector’s competent authority has evidence that the first processor has lodged an equivalent security with their competent authority.
(5) Unbeschadet der Artikel 20 bis 24 der Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 wird die vom Aufkäufer geleistete Sicherheit freigegeben, nachdem der betreffende Rohstoff an den Erstverarbeiter geliefert wurde, sofern die für den Aufkäufer zuständige Behörde den Nachweis erhalten hat, dass der Erstverarbeiter bei der für ihn zuständigen Behörde eine entsprechende Sicherheit geleistet hat.