The purpose of empowering the Commission to set up executive agencies is to allow it to focus on its core activities and functions, which cannot be outsourced, without relinquishing control over, or ultimate responsibility for, activities managed by the said executive agencies.
Mit der Schaffung einer Exekutivagentur soll die Kommission in die Lage versetzt werden, sich vorrangig auf die Tätigkeiten und Aufgaben zu konzentrieren, die nicht ausgelagert werden können. Die Kommission ist jedoch weiter für die Kontrolle und Überwachung der von den Exekutivagenturen verwalteten Maßnahmen zuständig und trägt die endgültige Verantwortung.