43. Emphasises that according to the European Court of Human Rights jurisprudence authorities have positive obligations under Article 10 ECHR to protect freedom of expression as one of the preconditions for a functioning democracy, since the ‘genuine effective exercise of certain freedoms foes not depend merely on the State’s duty not to interfere, but may require positive measures of protection‘;
43. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Behörden nach der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Artikel 10 EMRK die positive Verpflichtung haben, das Recht auf freie Meinungsäußerung als eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie zu schützen, da eine echte effektive Ausübung bestimmter Freiheiten nicht allein von der Pflicht des Staates abhängt, sich nicht einzumischen, sondern auch positive Schutzmaßnahmen erfordern kann;