The EU expresses its concern that, according to the IEOM preliminary findings, the overall election process did not meet international standards, i.e.voting and counting were marked by serious irregularities, such as confirmed cases of ballot box stuffing.
Die EU bringt ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass entsprechend diesen ersten Feststellungen das Wahlverfahren insgesamt nicht den internationalen Standards entsprochen hat, d.h. dass der Urnengang und die Stimmenauszählung durch gravierende Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet waren: so wurden beispielsweise Wahlurnen nachweislich mit gefälschten Wahlzetteln gefüllt.