In view of the very broad definition of the end-user in the proposal for a regulation (i.e. any natural or legal person ─ in other words, the general public), this would be the first time that an economic sector was obliged to make public all of its data ─ and not on request but in advance.
In Anbetracht der weit gefassten Definition von Endnutzer, die der Verordnungsvorschlag beinhaltet und unter die alle natürlichen oder juristischen Personen, d.h. die Öffentlichkeit allgemein, fallen, wäre es das erste Mal, dass ein Wirtschaftssektor verpflichtet sein soll, alle seine Daten, und zwar nicht nur auf vorherigen Antrag eines Interessenten, sondern von vornherein preiszugeben.