In the case of vessels operating in the various inland waterway zones (Zones 1, 2, 3 and 4), there must be a vertical line and one or more additional draught lines of a length of 150 mm towards the bow on the draught marks fore and aft for one or more inland waterway zones.
Für Schiffe, die auf verschiedenen Klassen von Binnenwasserstrassen verkehren (Zonen 1, 2, 3 und 4), ist die vordere und hintere Einsenkungsmarke für diese Binnenwasserstrasse zu ergänzen durch einen senkrechten Strich, von dem eine zusätzliche Linie oder für weitere Klassen der Binnenwasserstrassen mehrere zusätzliche Linien der Einsenkung mit einer Länge von 150 mm, die nach dem Bug des Schiffes zu in bezug auf die oberste Freibordmarke angebracht wird bzw. angebracht werden.