5. To qualify for the allocation of that part of the quota reserved for traditional importers, importers shall enclose with their licence applications certified copies of the entries for release for free circulation made out during either the 1998 or 1999 calendar year in their name or that of the operator whose activities they have taken over in respect of the release for free circulation of the products originating in the People's Republic of China covered by the quantitative quota referred to in the licence application.
5. Um an der Zuteilung der für die traditionellen Einführer bestimmten Teile der Kontingente teilzunehmen, fügen die Einführer ihrem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung beglaubigte Abschriften der Originale der Anmeldunge
n zum zollrechtlich freien Verkehr bei, die entweder im Kalenderjahr 1998 oder im Kalenderjahr 1999 auf ihren Namen oder gegebenenfalls auf den Namen des Wirtschaftsbeteiligten, dessen Tätigkeit sie übernommen haben, ausgestellt wurden und die die Überführung der Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China, die Gegenstand des von dem Genehmigungsantrag betroffenen mengen
mäßigen Kontingents ...[+++]sind, in den zollrechtlich freien Verkehr betreffen.