With the increasing number of heavier vehicles being used on urban roads, it is appropriate that provisions on pedestrian protection apply not only to vehicles of maximum mass not exceeding 2 500 kg, but also, after a limited transitional period, to vehicles of categories M and N exceeding that limit.
Da die Zahl der im Stadtverkehr fahrenden schwereren Fahrzeuge zunimmt, ist es angebracht, den Geltungsbereich der Vorschriften für den Fußgängerschutz nicht auf Fahrzeuge mit einer Höchstmasse bis 2 500 kg zu beschränken, sondern ihn nach einer beschränkten Übergangsfrist auf Fahrzeuge der Klassen M und N mit einer höheren Höchstmasse zu erweitern.