B. whereas, by extending Aung San Suu Kyi's house arrest, the junta is infringing its own law (the State Protection Law of 1975) which stipulates that no one may be detained without charge or trial for more than five years, and whereas the regime continues to resist international demands for the release of political prisoners unjustly held in Burmese gaols,
B. unter Hinweis darauf, dass die Junta mit der Verlängerung des Hausarrests gegen Aung San Suu Kyi gegen ihr eigenes Gesetz verstößt (Staatsschutzgesetz von 1975), dem zufolge niemand länger als fünf Jahre lang ohne Anklage bzw. ohne Gerichtsverfahren inhaftiert bleiben darf; unter Hinweis darauf, dass sich das Regime weiterhin internationalem Druck für die Freilassung der politischen Gefangenen widersetzt, die zu Unrecht in birmanischen Gefängnissen festgehalten werden;