2. Emphasises the importance of the implementation and fur
ther development of generic standards of behaviour for ESDP operations, due attention being paid to the consistency of those rules with the rules governing other types of EU presence in third countries, as well as the Guidelines on protection of
civilians in EU-led crisis management operations and the training activities planned as part of the EU Training Concept within the ESDP; calls on the Council to ensure
that all EU crisis management ...[+++] staff receive compulsory training regarding the protection of children and their rights, in particular with regard to girls; stresses the critical need to incorporate gender-specific training in all training programmes for staff to be deployed under ESDP missions; 2. betont die Bedeutung der Umsetzung und Weiterentwicklung von allgemeinen Verhaltensnormen für Operationen der ESVP, wobei die Übereinstimmung dieser Regeln mit den Regeln beachtet werden muss, die für andere Arten der EU-Präsenz in Drittländern gelten, sowie mit den Leitlinien über den Schutz
von Zivilisten bei Krisenmanagementoperationen unter Führung der EU und den Ausbildungsaktivitäten, die im Rahmen des EU-Ausbildungskonzepts innerhalb der ESVP geplant sind; ersucht den Rat, darüber zu wachen, dass das gesamte, mit dem Krisenmanagement betraute Personal der EU eine obligatorische Ausbildung zum Schutz von Kindern und der Rechte
...[+++]der Kinder unter besonderer Berücksichtigung der Mädchen absolviert; betont die entschiedene Notwendigkeit, eine geschlechtsspezifische Ausbildung in alle Ausbildungsprogramme für Personal aufzunehmen, das im Rahmen von ESVP-Missionen entsandt werden soll;