30. Calls on the EU to redouble efforts aimed at ensuring, in the upcoming inter-governmental negotiations, that the human rights-based approach (HRBA) and the right to development become the underpinning concepts of the post-2015 global development framework, and, therefore, that the key HRBA pillars of universality and indivisibility, non-discrimination and equality, accountability and rule of law, participation and inclusion are included in the design, implementation and monitoring of the post-2015 development framework; stresses the importance of keeping SDG 16, proposed by the UN OWG, as a stand-alone goal in the new framework;
30. fordert die EU auf, die Anstrengungen zu verdoppeln, mit denen bei den anstehenden zwischenstaatlichen Verhandlungen sichergestellt werden soll, dass der menschen
rechtsbasierte Ansatz und das Recht auf Entwicklung zu den zentralen Konzepten des globalen Entwicklungsrahmens für die Zeit nach 2015 erhoben werden und somit die wichtigsten Säulen des menschenrechtsbasierten Ansatzes, nämlich Universalität, Unteilbarkeit, Nichtdiskriminierung, Gleichheit, Rechenschaftspflicht, Rechtsstaatlichkeit, Teilhabe und Inklusion in die Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung des Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015 einbezogen werden; betont,
...[+++] wie wichtig es ist, die SDG 16 im neuen Rahmen als eigenständiges Ziel beizubehalten, wie es auch von der Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen vorgeschlagen wurde;