When submitting draft cross-border cooperation programmes, Member States, in duly justified cases, and, in order to ensure the coherence of cross-border areas, may request that NUTS level 3 regions other than those listed in the decision referred to in the second subparagraph, are added to a given cross-border cooperation area.
Bei der Übermittlung der Entwürfe der Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit können die Mitgliedstaaten in gebührend begründeten Fällen zur Sicherstellung der Kohärenz der Grenzgebiete beantragen, dass neben den in dem Beschluss im zweiten Unterabsatz genannten Gebieten zusätzliche Regionen der NUTS-3-Ebene zu einem bestimmten Gebiet der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hinzugefügt werden.