In order to ensure compliance with Community conservation and trade measures, steps should be taken to require all fishery products for which neither a sales note nor a take-over declaration has been submitted and which are transported to a place other than that of landing to be accompanied by a transport document identifying their nature, origin and weight unless a transport document has been transmitted electronically before the transport.
Um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsmaßnahmen für Bestandserhaltung und Handel eingehalten werden, sollte vorgeschrieben werden, dass alle Fischereierzeugnisse, für die weder ein Verkaufsbeleg noch eine Übernahmeerklärung übermittelt wurde und die an einen anderen Ort als den Anlandeort befördert werden, ein Begleitpapier mit sich führen müssen, in dem Art, Herkunft und Gewicht der jeweiligen Fracht angegeben sind, es sei denn, ein Begleitpapier wurde vor dem Transport elektronisch übermittelt.