For the purposes of this framework, the regulatory agencies can be divided into decision-making agencies empowered, inter alia, to enact instruments binding on third parties, and executive agencies responsible for performing various executive tasks to assist the Commission in the discharge of its responsibilities but without any real decision-making powers.
Zum Zwecke der Rahmenbedingungen, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, lassen sich bei den Regulierungsagenturen unterscheiden: Agenturen mit Entscheidungsbefugnis, die u.a. ermächtigt sind, gegenüber Dritten bindende Rechtsakte zu erlassen, und Agenturen mit Unterstützungsfunktion, deren Aufgabe es ist, verschiedene Exekutivaufgaben zu erfuellen, damit die Kommission ihre Aufgaben wahrnehmen kann, ohne dass diese Agenturen jedoch über wirkliche Entscheidungsbefugnis verfügen.