By its judgment of today, the Court starts by explaining that the concept of ‘
disability’ must be interpreted as including a condition c
aused by an illness medically diagnosed as curable or incurable, if that illness entails
a limitation which results in particular from physical, mental or psychological impairments which in interaction with various barriers may hinder the full and effective participation of the person concerned in
...[+++]professional life on an equal basis with other workers, and the limitation is a long-term one.
In seinem Urteil vom heutigen Tag hat der Gerichtshof zunächst klargestellt, dass der Begriff „Behinderung“ dahin auszulegen ist, dass er einen Zustand einschließt, der durch eine ärztlich diagnostizierte heilbare oder unheilbare Krankheit verursacht wird, wenn diese Krankheit eine Einschränkung mit sich bringt, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können, und wenn diese Einschränkung von langer Dauer ist.