Where the EPPO cannot exercise its competence in a particular case because there is reason to assume that the damage caused, or likely to be caused, to the Union’s financial interests does not exceed the damage caused, or likely to be caused, to another victim, the EPPO should nevertheless be able to exercise its competence provided that it would be better placed to investigate or prosecute than the authorities of the respective Member State(s).
Kann die EUStA ihre Zuständigkeit in einem bestimmten Fall nicht ausüben, da Grund zu der Annahme besteht, dass der den finanziellen Interessen der Union entstandene oder wahrscheinlich entstehende Schaden den einem anderen Opfer entstandenen oder wahrscheinlich entstehenden Schaden nicht übersteigt, so sollte die EUStA dennoch in der Lage sein, ihre Zuständigkeit auszuüben, sofern sie besser als die Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats bzw. der jeweiligen Mitgliedstaaten dafür geeignet ist, die Ermittlungs- oder Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen.