(32) There may be grounds for exemptions from the requirement
to prevent further deterioration or to achieve good status under specific conditions, if the failure is the result of unforeseen or exceptional circumsta
nces, in particular floods and droughts, or, for reasons of overriding public interest, of new modifications to the physical characteristics
of a surface water body or alterations to the level of bodies of groundwater, p
...[+++]rovided that all practicable steps are taken to mitigate the adverse impact on the status of the body of water.(32) Es kann Gründe für eine Befreiung von der Auflage geben, einer weiteren Verschlech
terung des Gewässerzustands vorzubeugen oder einen guten Zustand unter bestimmten Bedingungen zu erreichen, wenn die Nichterfuellung der Auflage auf unvorhergesehene oder außergewöhnliche Umstände, insbesondere Überschwemmungen und Dürren, oder auf neu eingetretene Änderungen der physischen Eigenschaften eines Oberflächenwasserkörpers oder Änderungen des Pegels von Grundwasserkörpern, die aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses erfolgt sind, zurückzuführen ist, unter der Voraussetzung, dass alle praktikablen Vorkehrungen getroffen werden,
...[+++] um die negativen Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers zu vermindern.