Member States shall prescribe that when an operator (importer, intermediaries, producer, etc.) or a person who, by virtue of his professional activities, possesses or has possessed, or has had direct contact with, a consignment of products to be used in animal nutrition, in its broader meaning, and has knowledge to the effect that:
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Wirtschaftsteilnehmer (Einführer, Zwischenhändler, Erzeuger usw.) oder Personen, die aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit im Besitz von Sendungen von Erzeugnissen sind oder waren, die für die Verwendung in der Tierernährung im weiteren Sinne vorgesehen sind , oder unmittelbar damit in Berührung gekommen und im Besitz von Informationen sind, aus denen hervorgeht, dass