The Commission, however, maintains its view that the Free State of Saxony did not behave like a market economy investor when selling Sachsen LB. The sale of Sachsen LB to LBBW could involve state aid in two respects: first, to the buyer (i.e. LBBW), if too low a sales price was accepted, and, second, to Sachsen LB, if liquidation would have been less costly than accepting the sale with the guarantee.
Die Kommission hält an ihrem Standpunkt fest, dass sich der Freistaat Sachsen beim Verkauf der Sachsen LB nicht wie ein marktwirtschaftlich handelnder Investor verhalten hat. Der Verkauf der Sachsen LB an die LBBW könnte in zweierlei Hinsicht eine staatliche Beihilfe beinhalten: erstens eine Beihilfe zugunsten der Käuferin (d. h. der LBBW), wenn ein zu niedrigerer Kaufpreis akzeptiert wurde, und zweitens eine Beihilfe zugunsten der Sachsen LB, wenn die Liquidation kostengünstiger gewesen wäre als der Verkauf mit der gewährten Garantie.