10. hält es für wesentlich, dass als Lobbyisten tätige Anwälte nicht von dieser Initiative und den Registrierungsvorschriften ausgenommen werden; ermutigt die Kommission, eine Formel festzulegen, die Anwälten und ihren Mandanten den gerechtfertigten Schutz bietet, der ihnen durch ihre berufsethischen Verhaltensregeln gewährt wird, wenn sie wirklich im Zuge der Ausübung ihres Berufes juristisch tätig werden, insbeson
dere einschließlich aller Aktivitäten eines Rechtsanwalts in Verbindung mit der Vertretung eines Mandanten in Gerichtsverfahren, quasi gerichtlichen und administrativen Verfahren, Disziplinarverfahren und sonstigen Verfahren,
...[+++] beispielsweise im Falle der Rechtsberatung zu Personalsachen, Antidumpingfällen oder Verfahren im Bereich des Wettbewerbsrechts, einschließlich Fusionen und staatliche Beihilfen, und Rechtsberatung zur Funktionsweise der politischen Prozesse und der Beschlussfassungsprozesse der europäischen Organe;