We are left with three blocs of legislation: a constitutional bloc with principles, a legislative bloc and an implementing bloc for implementing measures.
So gibt es nun drei Arten von Rechtsakten: eine konstitutionelle Einheit mit Grundsätzen, eine gesetzgebende Einheit, die die eigentliche Gesetzgebung umfasst, und eine durchführungsspezifische Einheit für durchführungsspezifische Rechtsakte.