Any economic operator making an interest payment to, or securing an interest paymen
t for, an entity or legal arrangement included in the list set out in Annex III shall communicate to the competent authority of its Member State of establishment the name and
place of effective management of the entity, or in the case of a legal arrangement, the name and the permanent address of the person who primarily holds legal title and primarily manages the propert
...[+++]y and income of the legal arrangement, and the total amount of interest paid to, or secured for, the entity or legal arrangement.
Jeder Wirtschaftsteilnehmer, der an eine in Anhang III aufgeführte Einrichtung oder Rechtsvereinbarung eine Zinszahlung vornimmt oder für eine solche eine Zinszahlung einzieht, teilt der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats seiner Niederlassung den Namen und den Ort der tatsächlichen Geschäftsführung der Einrichtung oder im Falle einer Rechtsvereinbarung den Namen und die Anschrift derjenigen Person, die vorrangig rechtlich befugt ist und die vorrangig das Vermögen und die Einkünfte der Rechtsvereinbarung verwaltet, sowie den Gesamtbetrag der an die Einrichtung oder Rechtsvereinbarung gezahlten oder für diese eingezogenen Zinsen mit.