Al. whereas a European statute would be a voluntary tool additional to existing national legal provisions applying to mutual societies, and would thus not affect the already existing statutes but would rather be a "28th" system making it easier for mutual societies to engage in cross-border activities;
Al. in der Erwägung, dass es sich bei einem europäischen Statut um ein freiwilliges Instrument handeln würde, mit dem die bestehenden Rechtsvorschriften für Gegenseitigkeitsgesellschaften ergänzt würden, und dass es daher die bestehenden Statute unberührt lassen und eher ein „28.“ System darstellen würde, mit dem es Gegenseitigkeitsgesellschaften erleichtert würde, grenzüberschreitend tätig zu werden;